Bremen: Radfahrerfalle Sielwall-Kreuzung

LG Bremen: Sielwall-Prozess erfolgreich

Mit Urteil vom 22.06.2005, Az. 1-O-1650/04 hat das Landgericht Bremen einen Schlußstrich unter die elendige Bausünde "Sielwallkreuzung gezogen. Die gestürzten Klägerinnen haben auf voller Linie obsiegt, weil die Stadt Bremen ihre Verkehrssicherungspflicht massiv missachtet hat. Den Bediensteten der Beklagten wird gar schuldhaftes Handeln nachgewiesen. Die Stadt hat regelmäßige Hinweise aus der Bevölkerung und aus den Beräten schlicht ignoriert. Das Urteil ist hier zu lesen:

LG Bremen, Urteil vom 22.06.2005, Az. 1-O-1650/04

Schmalspur-Hochbord-Radwege

 

 

Es ist vorauszuschicken, dass die völlige Sanierung der Straße 'Vor dem Steintor' erst 2003 fertig gestellt wurde.

Zwischen Brunnenstr. u. Sielwall wurde ein 500m langes Radweg-Fragment gebaut -- ein etwa 1 Meter schmales Handtuch.

Am Sielwall hört der Radweg einfach so auf; unter Missachtung der ERA95 betr. "Ende von Radwegen" geht es ungeschützt auf die Fahrbahn. Wegen des Weichenfeldes und Kopfsteinpflasters haben die ungeübten Radfahrer keine Chance, sich rechtzeitig umzuschauen und sich zwischen den geradeaus laufenden Schienen einzuordnen. Also fahren sie rechts davon und fallen dann auf der gegenüberliegenden Straßenseite hin, weil rechts von den Schienen nicht genug Platz mehr zum Pendeln ist bzw. das neu verlegte Kopfsteinpflaster nicht eben genug ist.

Gottseidank ist dort eine Apotheke, und die Mitarbeiter sind sehr hilfsbereit; aber sie sind es langsam leid, ständig blutende Radfahrer zu verarzten.

Den Zivilprozess zweier gestürzter Radfahrerinnen gegen die Stadt Bremen in dieser Sache hat die Stadt verloren.

aus dem Gericht: letzter Verhandlungstag

Warum diese Pfuscherei?

Die Baubehörde hatte Anfang 2004 eine Radfahrerschleuse eingerichtet, damit die Radfahrer sich einsortieren können, aber diese Radfahrerschleuse "würde nicht angenommen".

Mannomann - dieses Konstrukt hat auch nichts mit einer 'Radfahrerschleuse' zu tun und ist deshalb unbenutzbar:
- Es gab keine rechtzeitigen Hinweise darauf, wie zu fahren sei.
- Wartende Radfahrer stellen zwangsweise den Weg zu, so dass die nach rechts abbiegenden Radfahrer über den Gehweg brausen müssen.
- die Sichtverhältnisse sind wegen des Taxistandes unmöglich.
- Mit einer Länge von nur knapp 5 Metern ist die Schleuse zu kurz. Da können sich pro Ampelphase doch höchstens 2 Radfahrer einsortieren, wegen der Straßenbahnschienen.
- da die Schleuse nicht Ampel-geregelt ist, hätte ein "Vorfahrt achten"-Schild an die Stelle hingemusst, wo man nach links auf die Fahrbahn fahren soll.

 

Kurzum:
Der Radweg (es sind sowieso nur 500 m) gehört aufgelassen!
Da er ohnehin nicht benutzungspflichtig ist, sollte man ihn geflissentlich auch nicht benutzen.